AGB
- Die Mietgegenstände werden nach Absprache geliefert und wieder abgeholt. Je nach Entfernung werden Fahrtkosten berechnet.
- Bei Beschädigung, Verlust, Zerstörung, Verschmutzung, unsachgemäßer Bedienung oder Behandlung werden die anfallenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Bei einem Totalschaden wird der Neupreis geltend gemacht.
- Die Mietgegenstände sind so zu Stellen, dass diese durch den Party- Veranstaltungsbetrieb nicht beschädigt werden und dass keine Gäste zu Schaden kommen.
- Die Verantwortung für die sachgerechte Montage und Bedienung trägt der Mieter.
- Die Mietkosten müssen bei der Rückgabe oder bei der Abholung in bar bezahlt werden oder vorher per Überweisung auf unserem Konto eingehen.
- Die Kaution von 100€ muss bei der Übergabe in bar bezahlt werden und wird zurückerstattet, wenn die Geräte in technisch einwandfreiem Zustand sind.
- Nicht genutzte Mietgegenstände sind voll zu bezahlen.
- Für bestellte und nicht abgeholte Mietgegenstände wird 50% des Mietpreises berechnet.
- Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen, sauberen, technisch einwandfrei funktionierenden und vollständigen Zustand zurückzubringen.
- Die Bestellungen zur Anmietung von ton- und lichttechnischen Geräten sollte möglichst rechtzeitig vor der Veranstaltung vorgenommen werden.
- Für die Ton- und lichttechnische Gestaltung größerer Veranstaltungen mit komplexeren Anlagen können Sie sich beraten lassen.
- Ortsbesichtigungen in der Veranstaltungshalle oder am Veranstaltungsort sind bei größeren Veranstaltungen mit Vollservice empfehlenswert und für eine sorgfältige Planung unbedingt notwendig.
- Für Personenschäden (auch Folgeschäden) durch unsachgemäße Handhabung technischer Geräte übernehme ich keine Haftung.
- Jegliches Teil der Lichtanlage muss mindestens 1 m von entflammbaren Dingen entfernt aufgestellt werden.
- Über eventuell vorliegende Schallschutzbestimmungen muss der Mieter Bescheid wissen.